Energieinfos
05.10.2026
Green Fuels Ready: Was das Label für Heizöl- und Flüssiggaskunden bedeutet
Wer heute eine neue Heizungsanlage mit flüssigem Brennstoff plant, beschäftigt sich neben Effizienz und Wirtschaftlichkeit auch mit der Frage, welche Brennstoffe das Gerät künftig nutzen kann. Das „Green Fuels Ready“-Label kann hierbei eine technische Orientierung bieten. Es kennzeichnet bestimmte Heizgeräte, Tanks und Anlagenkomponenten, die für den Einsatz alternativer beziehungsweise erneuerbarer flüssiger Brennstoffe ausgelegt sind.
Das vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und en2x entwickelte Label wird derzeit insbesondere im Bereich flüssiger Brennstoffe eingesetzt. Nach Angaben des BDH kennzeichnet es Produkte, die für den Einsatz erneuerbarer flüssiger Brennstoffe bis zu 100 Volumenprozent beziehungsweise entsprechender Mischungen geeignet sind. Welche Brennstoffe und Mischungsverhältnisse tatsächlich verwendet werden dürfen, hängt vom jeweiligen Produkt, der Brennstoffqualität und den Herstellerangaben ab.
Was bedeutet das für Heizölkunden?
Bei Ölheizungen können beispielsweise unterschiedliche flüssige Brennstoffqualitäten zum Einsatz kommen. Dazu zählen unter anderem Heizölqualitäten mit biogenen Komponenten sowie paraffinische Brennstoffe wie HVO. Auch FAME kann als biogener Bestandteil bestimmter Heizölqualitäten eingesetzt werden. Für die verschiedenen Brennstoffe gelten jeweils eigene technische Anforderungen und Normen.
Eine mit „Green Fuels Ready“ gekennzeichnete Heizungsanlage kann für den Einsatz entsprechender alternativer Brennstoffe ausgelegt sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder beliebige Brennstoff automatisch verwendet werden darf. Vor einer Umstellung sind deshalb immer die Herstellerfreigabe und die Anforderungen der jeweiligen Brennstoffnorm zu beachten.
Und was gilt für Flüssiggas?
Auch für Flüssiggasheizungen sieht das seit Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz eine schrittweise stärkere Nutzung bestimmter erneuerbarer beziehungsweise alternativer Brennstoffe vor. Wird eine mit Flüssiggas betriebene Heizungsanlage nach dem 29. Juli 2026 in einem bestehenden Gebäude neu eingebaut, müssen ab 2029 stufenweise steigende Anteile der bereitgestellten Wärme aus gesetzlich genannten Brennstoffen stammen. Dazu gehört ausdrücklich auch biogenes Flüssiggas.
Das „Green Fuels Ready“-Label sollte dabei jedoch nicht mit einer allgemeinen Kennzeichnung für Flüssiggasheizungen gleichgesetzt werden. Ob eine Flüssiggasheizung für biogenes Flüssiggas oder andere alternative Brennstoffe geeignet ist, muss anhand der technischen Angaben und der Freigabe des jeweiligen Herstellers geprüft werden.
Für Flüssiggasnutzer bedeutet die gesetzliche Entwicklung damit ebenfalls, dass neben konventionellem Flüssiggas künftig alternative Brennstoffqualitäten eine größere Rolle spielen können. Entscheidend ist, ob das konkrete Heizgerät und die übrigen Anlagenkomponenten dafür geeignet sind.
Welche Brennstoffe kommen infrage?
Bei flüssigen Brennstoffen gibt es unterschiedliche Ansätze. Biobasierte Brennstoffe können beispielsweise aus Pflanzenölen, gebrauchten Speiseölen oder anderen biogenen Rohstoffen hergestellt werden. Bei Heizöl gehören hierzu unter anderem FAME-haltige oder paraffinische Brennstoffe wie HVO.
Für Flüssiggas gibt es ebenfalls biogene Varianten. Das GModG nennt ausdrücklich biogenes Flüssiggas als möglichen Brennstoff zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Daneben gibt es synthetisch hergestellte Energieträger, die häufig unter dem Begriff E-Fuels zusammengefasst werden. Ihre Eignung für eine konkrete Heizungsanlage hängt von der jeweiligen Brennstoffqualität, den technischen Anforderungen und der Herstellerfreigabe ab.
Was sollten Heizöl- und Flüssiggaskunden beachten?
Das „Green Fuels Ready“-Label kann bei der Auswahl einer neuen Anlage eine zusätzliche technische Information liefern. Es stellt jedoch keine pauschale Aussage über die Umweltwirkung eines Brennstoffs dar und bedeutet auch nicht, dass eine Anlage für sämtliche alternativen Brennstoffe geeignet ist.
Wer eine neue Heizöl- oder Flüssiggasheizung plant, sollte deshalb darauf achten, welche Brennstoffe der Hersteller ausdrücklich freigibt. Auch Tank, Leitungen, Armaturen und weitere Anlagenkomponenten müssen für den vorgesehenen Brennstoff geeignet sein.
So lässt sich bereits bei der Anschaffung berücksichtigen, ob die Anlage neben dem heute eingesetzten Brennstoff auch für bestimmte alternative Brennstoffqualitäten ausgelegt ist.
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